Inkassorecht

Einführung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens für Thüringen

Ab dem 01.05.2007 wurde das automatische Mahnverfahren für Thüringen – zunächst auf elektronischen Datenaustausch beschränkt – eingeführt. Zuständig ist das Amtsgericht Aschersleben unter folgender Anschrift:

Amtsgericht Aschersleben
– Zentrales Mahngericht –
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt

 
Es ist zwar in Thüringen noch gegenwärtig die Möglichkeit gegeben, den “konventionellen Vordrucksatz” an das örtliche Amtsgericht als zuständiges Mahngericht zu richten, wobei die Abwicklung über das automatisierte Mahnverfahren zweifelsfrei weniger Zeit in der Abarbeitung in Anspruch nimmt.

Mit dem Online-Mahnverfahren können demnach Mahnanträge in elektronischer Form verschlüsselt über das Internet an das gemeinsame Mahngericht Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen übermittelt werden.

An die Stelle der herkömmlichen Unterschrift tritt dabei die mit Hilfe einer Chipkarte erzeugte digitale qualifizierte Signatur, die in unserer Kanzlei zur Verfügung steht.

Ab dem 01.01.2009 sind alle Anträge (gleich, ob in Papier, oder elektronischer Form) auf Erlaß eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides ausschließlich bei dem gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben zu stellen.

Spezielle arbeitsrechtliche Forderungen sind im Mahnverfahren auch künftig bei den örtlich zuständigen Thüringer Arbeitsgerichten geltend zu machen.

Das automatisierte Mahnverfahren bietet Vorteile für alle Gläubiger, da die elektronische Bearbeitung zeit- und kostensparend funktioniert:

  • keine Kosten für Antragsformulare
  • keine Portogebühren und keine Postlaufzeiten beim Online-Verfahren
  • sofortige Datenübernahme in das System und vollständig maschinelle Weiterverarbeitung
  • Gerichtskosteneinzug führt ebenfalls zur Beschleunigung des Verfahrens

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Online-Verfahrens wurde nunmehr das “elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)” eingeführt. Dieses Programm wird in den meisten Ländern und bei den Bundesbehörden bereits eingesetzt.

Unsere Kanzlei ist unter Nutzung dieses elektronischen Mahnverfahrens auch noch besser in der Lage, den gesamten Bereich des Forderungseinzuges (Inkasso) vollständig abzudecken.

Es wird Ihnen hiermit, auch zur Entlastung des eigenen Forderungsmanagements, die Möglichkeit gegeben, Ihre Forderung mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen und beizutreiben.

Dies erfaßt nicht nur das anwaltliche Mahnschreiben, sondern auch das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung.

Anwaltliches Mahnschreiben + gerichtliches Mahnverfahren

Das anwaltliche Mahnschreiben ist in vielen Fällen ein geeignetes, kostensparendes und effektives Mittel, um Ihre Forderungen zeitnah zu realisieren.

In dem anwaltlichen Mahnschreiben wird oftmals eine größere Ernsthaftigkeit bei der Durchsetzung der Forderungen der Gläubiger gesehen, die auch in vielen Fällen zu einer Begleichung der Forderung führt, ohne dass ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage eingereicht werden muss, die weitere Kosten zur Folge hat.

Damit wäre die Möglichkeit einer Personalkosteneinsparung in Ihrem Betrieb und auch eine optimierte Abwicklung bei der Forderungsdurchsetzung gegeben.

Sollte Ihrerseits Interesse hierfür bestehen, stehen wir zu weiteren Gesprächen zur Verfügung, um unsere weitergehenden Angebote bei der Forderungsdurchsetzung vorstellen zu können (z.B. sofortige Verfügbarkeit der Auskünfte aus Schuldnerregister).
 

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