09 Okt 2014

Auskunftserteilung des Unterhaltsverpflichteten

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Der BGH hat mit Beschluss vom 07.05.2014, Az. XII ZB 408/13 zur Frage der Auskunftsverpflichtung und deren Erfüllung entschieden, dass die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung über die Höhe der Einkünfte durch Vorlage des Ausdrucks des elektronisch übermittelten Entgeltnachweises erfüllt werden kann.

 Er hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der in einem Entgeltnachweis enthaltenen Daten grundsätzlich kein Geheimhaltungsinteresse besteht.

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